Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen (Heilmittelwerbegesetz, § 10, Abs. 1) dürfen wir Patient*innen leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren. Wir wünschen uns gut informierte Patient*innen. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patient*innen unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.